Rechtsanwalt Ruben Hoffmann

Beratung und Vertretung im Migrations- und Staatsangehörigkeitsrecht

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10+
Jahre Erfahrung
3
Sprachen
1.000+
Begleitete Verfahren

Beratungsgebiete

Einbürgerung

Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

Niederlassungserlaubnis

Unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis - für ein dauerhaftes Bleiberecht

Aufenthaltserlaubnis

Beantragung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen

Asylrecht

Begleitung im Asylverfahren und Schutzstatus

Über mich

Rechtsanwalt Ruben Hoffmann

Rechtsanwalt Ruben Hoffmann

Nach dem Jurastudium und Referendariat in Bremen mit Ausbildungsstationen bei der Deutschen Botschaft in Belgrad, Serbien und in Portugal wurde ich 2016 in Freiburg zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.

Ich helfe allen Menschen ohne sicheren Aufenthaltsstatus ihre Rechte durchzusetzen und schneller ihren Aufenthaltsstatus zu verbessern. Mit über 10 Jahren Erfahrung speziell im Migrations- und Staatsangehörigkeitsrecht kann ich Ihnen die schnellstmögliche Durchsetzung Ihrer Rechte versprechen – stressfrei, egal ob online weltweit oder persönlich vor Ort in Freiburg.

Ich möchte, dass Sie wieder ruhig schlafen und sich unter sicheren Bedingungen eine Zukunft aufbauen können.

Honorar & Gebühren

Transparente Kosten — damit Sie von Anfang an wissen, womit Sie rechnen können.

Erstberatung

€190

Bis zu 45 Minuten persönliche oder telefonische Rechtsberatung zu Ihrer individuellen Situation.

Gesetzliche Höchstgebühr nach § 34 RVG (190 € zzgl. 19% MwSt. = 226,10 €)

Außergerichtliche Vertretung

Vereinbarung

Vertretung gegenüber Behörden, Schriftverkehr und Antragstellung im Migrations- und Staatsangehörigkeitsrecht.

Üblich ist die Vereinbarung eines Honorars von 200 € pro Arbeitsstunde zzgl. 19% USt; Mindestens aber die Gebühren nach dem RVG, die sich nach dem jeweiligen Gegenstandswert richten. Es kann auch eine Pauschale vereinbart werden.

Gerichtliche Vertretung

Vereinbarung

Vertretung vor Verwaltungsgerichten bei Klagen im Migrations- und Staatsangehörigkeitsrecht

Üblich ist die Vereinbarung eines Honorars von 200 € pro Arbeitsstunde zzgl. 19% USt; Mindestens aber die Gebühren nach dem RVG, die sich nach dem jeweiligen Gegenstandswert richten. Es kann auch eine Pauschale vereinbart werden.

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